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   VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08   

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VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08 (https://dejure.org/2008,40406)
VG Bremen, Entscheidung vom 18.03.2008 - 6 V 475/08 (https://dejure.org/2008,40406)
VG Bremen, Entscheidung vom 18. März 2008 - 6 V 475/08 (https://dejure.org/2008,40406)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Bremen, 28.06.2007 - 6 V 906/07

    Dienstbefreiung aufgrund zuviel geleisteter Arbeit

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Am 28.02.2007 hat der Antragsteller Klage erhoben (Az. 6 K 528/07) und am 16.04.2007 den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (Az. 6 V 906/07), mit dem er sein Begehren, ihm Freizeitausgleich im Umfang von 1 944 Stunden zu gewähren, weiterverfolgte.

    Zur Begründung bezieht er sich auf seinen Vortrag in den Verfahren 6 K 528/07 und 6 V 906/07.

    Wie bereits im Beschluss vom 28.06.2007 (6 V 906/07) ausgeführt, hat der Europäische Gerichtshof mit Beschluss vom 14.07.2005 (Rs C-52/04 , Slg. 2005, I-7111) klargestellt, dass die von den Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr ausgeübten Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/104/EG ( Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 307 v. 13.12.1993, S. 18, ersetzt durch 2003/88/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 299 v. 18.11.2003, S. 9) fallen, so dass deren Art. 6 Abs. 2 einer 48 Stunden überschreitenden Wochenarbeitszeit entgegensteht.

    In seiner im Rahmen des Verfahrens 6 V 906/07 abgegebenen eidesstattlichen Versicherung vom 01.05.2007 hat der Antragsteller allerdings angegeben, im Jahr 2005 während 30 Tagen, 2006 während 36 Tagen und 2007 an 9 Tagen dienstunfähig erkrankt gewesen zu sein.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Ein Feuerwehrbeamter, der - wie der Antragsteller - Dienst mit einer rechtswidrig festgesetzten Wochenstundenzahl leisten musste, hat Anspruch auf eine angemessene Dienstbefreiung (zur Unvereinbarkeit der Festsetzung der Dienstzeit auf 56 Wochenstunden mit europäischem Gemeinschaftsrecht EuGH, Beschl.v. 14.07.2005 - Rs. C-52/04 - Slg. 2005, I-7111 und OVG Bremen, Urt.v. 20.12.2006 - 2 A 363/03 -).

    Wie bereits im Beschluss vom 28.06.2007 (6 V 906/07) ausgeführt, hat der Europäische Gerichtshof mit Beschluss vom 14.07.2005 (Rs C-52/04 , Slg. 2005, I-7111) klargestellt, dass die von den Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr ausgeübten Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/104/EG ( Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 307 v. 13.12.1993, S. 18, ersetzt durch 2003/88/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. L 299 v. 18.11.2003, S. 9) fallen, so dass deren Art. 6 Abs. 2 einer 48 Stunden überschreitenden Wochenarbeitszeit entgegensteht.

    In seinem Beschluss vom 14.07.2005 (Rs. C-52/04) hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, eine Überschreitung der Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2005 - 1 A 2724/04

    Anspruch auf Neugestaltung eines Dienstplanes sowie Mehrarbeitsvergütung für

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Bis zu diesem Zeitpunkt durfte die Antragsgegnerin noch davon ausgehen, dass die vorstehend zitierten Richtlinien für Einsatzkräfte der Feuerwehr nicht gelten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt.v. 13.10.2005 - 1 A 2724/04 - juris).

    Dem Dienstherrn ist wegen der faktischen Notwendigkeit einer gewissen Reaktionszeit auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine Übergangsfrist zur Anpassung der Dienstpläne zuzubilligen (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt.v. 13.10.2005 - 1 A 2724/04 - Rn. 79).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    In Bezug auf die beamtenrechtliche Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht ( BVerfG, Beschl.v. 22.03.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 [BVerfG 22.03.1990 - 2 BvL 1/86] ) insoweit ausgeführt, das Beamtenverhältnis als wechselseitig bindendes Treueverhältnis, aus dem eine Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme resultiere, spreche gegen die Annahme, der Dienstherr sei gehalten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotene gesetzliche Erhöhung der Beamtenbezüge auf den gesamten, in der Vergangenheit liegenden Zeitraum zu erstrecken, für den die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer entsprechenden Korrektur festgestellt worden sei.

    Ebenso wie die Alimentation des Beamten der Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs dient ( BVerfG, Beschl.v. 22.03.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 [BVerfG 22.03.1990 - 2 BvL 1/86] ), kann das Ziel der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Festsetzung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit grundsätzlich im Nachhinein nicht mehr erreicht werden.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Für vor der Feststellung der Verfassungswidrigkeit liegende Zeiträume könne sich die Korrektur daher auf diejenigen Beamten beschränken, welche den ihnen von Verfassungs wegen zustehenden Anspruch zeitnah geltend gemacht hätten (BVerfG, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschl.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 - BVerfGE 99, 300, wonach eine rückwirkende Behebung des Verstoßes erforderlich ist, soweit der Anspruch zeitnah geltend gemacht worden ist).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Die Richtlinie 93/104/EG sollte durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern ( EuGH, Urt.v. 26.06.2001 - Rs C-173/99 - Slg. 2001, I-4881, Rn. 37).
  • OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Ein Abzug ist auch nicht mit Blick darauf gerechtfertigt, dass die 48 Stunden überschreitende Dienstzeit Bereitschaftsdienst war (so aber OVG Saarland - Urt.v. 19.07.2006 - 1 R 20/05 - juris).
  • VG Bremen, 24.04.2007 - 6 K 1008/04

    Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Da der Antragsteller bei seinem Dienstherrn erst am 02.11.2005 einen Antrag auf Ausgleich seiner zuviel geleisteten Dienstzeit gestellt hat, sind unter Zugrundelegung der dargelegten und im Urteil der Kammer vom 24.04.2007 (6 K 1008/04 ) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung die in den Jahren 2002 bis 2004 zuviel geleisteten Arbeitsstunden des Antragstellers überhaupt nicht berücksichtigungsfähig; im Jahr 2005 lediglich die ab dem 02.11.2005 geleisteten.
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus VG Bremen, 18.03.2008 - 6 V 475/08
    Dieser ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ( § 242 BGB ), der in dem engen, auf Dauer angelegten Rechtsverhältnis, in dem Dienstherr und Beamter verbunden sind, die nach der jeweiligen Interessenlage gebotenen Nebenpflichten, darunter auch die Pflicht zum Ausgleich der Zuvielarbeit, begründet (vgl. BVerwG, Urt.v. 28.05.2003 - 2 C 28/02 - DVBl. 2003, 1552).
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